Erneuerbare Energien: Vorsicht bei Sicherungsdienstbarkeiten
Viele Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (insbesondere Sonne und Wind) werden auf fremden Grundstücken errichtet. Dazu schließen die Anlagenbetreiber mit dem Grundstückseigentümer in aller Regel einen langfristigen Nutzungsvertrag ab. Allerdings können solche Verträge nicht vollkommen rechtssicher abgeschlossen werden. Denn gerät der Grundstückseigentümer in Insolvenz und verkauft der Insolvenzverwalter das