Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten der BARRAN & Partner Rechtsanwälte mbB.

Wir sind eine auf die Beratung und Vertretung kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie Privatpersonen spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf agrarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen sowie besonderen rechtlichen Problemen des ländlichen Raums.

Der Wunsch, unserer Mandantschaft in ihrem unternehmerischen und persönlichen Umfeld mit kompetentem Rat zur Seite zu stehen und eine über 30-jährige Kanzleigeschichte verbinden uns.

BARRAN & PARTNER
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung

Kanzlei Frauenstein
Frauensteiner Straße 159
09623 Frauenstein, ST Burkersdorf
Telefon: (037326) 904-0
Telefax: (037326) 904-15
E-Mail: frauenstein@barran.de

Aufgebotsverfahren  – Aneignung herrenloser Grundstücke

Jeder Landwirt kennt die von ihm bewirtschafteten Landwirtschaftlichen Flächen genau. Dies gilt nicht gleichermaßen für den Eigentümer. Dies kann seinen Grund darin finden, dass der Rechtsnachfolger keine Eintragung ins Grundbuch veranlasste oder die Erbfolge unklar gewesen ist und die tatsächlichen Erben aufgrund einer andauernden Erbstreitigkeit nicht ins Grundbuch eingetragen worden

Weiterlesen »

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Roten Gebieten in Bayern

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit mehreren Urteilen von 24. Oktober 2025 (BVerwG 10 CN 1.25, BVerwG 10 CN 2.25, BVerwG 10 CN 3.25 und BVerwG 10 CN 4.25) entschieden, dass die Bayerische Ausführungserordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies damit begründet, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die bayerische Ausführungsverordnung

Weiterlesen »

Güterkraftverkehrsgesetz und Transportarbeiten durch Landwirte – eine genaue Prüfung ist erforderlich

Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betrifft die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das Gesetz  unterscheidet zwischen gewerblichem Güterverkehr und Werksverkehr. Es enthält Ausnahmen für Landwirte, die eigene land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse transportieren oder unbezahlte Nachbarschaftshilfe leisten. Befreit sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Beförderungen im Rahmen eines Maschinenrings. Vorsicht ist für Landwirte

Weiterlesen »