Güterkraftverkehrsgesetz und Transportarbeiten durch Landwirte – eine genaue Prüfung ist erforderlich
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betrifft die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Das Gesetz unterscheidet zwischen gewerblichem Güterverkehr und Werksverkehr. Es enthält Ausnahmen für Landwirte, die eigene land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse transportieren oder unbezahlte Nachbarschaftshilfe leisten. Befreit sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Beförderungen im Rahmen eines Maschinenrings. Vorsicht ist für Landwirte