Achtung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge
Eine Probezeit darf nicht der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entsprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 5.12.2024 – 2 AZR 275/23). Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Dies regelt § 15 Abs. 3 Teilzeit-