Berufsrechtliche Informationen*
Berufsträger
Partner:
- Wolfgang Barran
- Falk Schüttig
- Vera Barran
Angestellte Anwältinnen:
- Katja Rohleder
- Isabell Göhler
Namen und Anschriften der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte finden Sie unter der Rubrik Standorte.
Über unser Kontakt-Formular können Sie uns direkt über die Homepage eine Nachricht zukommen lassen.
Zulassung und Kammerzugehörigkeit
Rechtsanwalt Barran, Rechtsanwältin Rohleder, Rechtsanwältin Göhler, Rechtsanwalt Schüttig und Rechtsanwältin Barran sind bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen (Glacisstraße 6, 01099 Dresden, info@rak-sachsen, www.rak-sachsen.de) zugelassen.
Berufsrechtliche Vorschriften
Für unsere Tätigkeit sind die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) und weitere auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer aufgeführte Regelungen maßgeblich.
Gesellschaftsrechtliche Angaben
Rechtsanwälte BARRAN & Partner mbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesetz. Eingetragen im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter Nr. PR 30.
Geschäftsführende Gesellschafter sind Rechtsanwalt Barran, Rechtsanwalt Schüttig und Rechtsanwältin Barran.
Steuer-Nr. 220/151/07603
USt-IdNr. 17 680 6298
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs AG, 10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a BRAO.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG: Die Rechtsanwälte BARRAN & Partner mbB sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
*gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 5 Telemediengesetz (TMG)