Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten der BARRAN & Partner Rechtsanwälte mbB.

Wir sind eine auf die Beratung und Vertretung kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie Privatpersonen spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf agrarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen sowie besonderen rechtlichen Problemen des ländlichen Raums.

Der Wunsch, unserer Mandantschaft in ihrem unternehmerischen und persönlichen Umfeld mit kompetentem Rat zur Seite zu stehen und eine über 30-jährige Kanzleigeschichte verbinden uns.

BARRAN & PARTNER
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung

Kanzlei Frauenstein
Frauensteiner Straße 159
09623 Frauenstein, ST Burkersdorf
Telefon: (037326) 904-0
Telefax: (037326) 904-15
E-Mail: frauenstein@barran.de

Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors

Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors treffen mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) weitreichende Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung behördlichen Überprüfungen zugeführt werden kann.  1) Wer ist betroffen? Betroffen sind Unternehmen sowie Händler, die entwaldungsbezogene Rohstoffe samt zugehörigen Produkten Inverkehrbringen oder Produkte, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt

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Achtung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge

Eine Probezeit darf nicht der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entsprechen (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 5.12.2024 – 2 AZR 275/23). Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Dies regelt § 15 Abs. 3 Teilzeit-

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Erneuerbare Energien: Vorsicht bei Sicherungsdienstbarkeiten

Viele Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (insbesondere Sonne und Wind) werden auf fremden Grundstücken errichtet. Dazu schließen die Anlagenbetreiber mit dem Grundstückseigentümer in aller Regel einen langfristigen Nutzungsvertrag ab. Allerdings können solche Verträge nicht vollkommen rechtssicher abgeschlossen werden.  Denn gerät der Grundstückseigentümer in Insolvenz und verkauft der Insolvenzverwalter das

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