Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors
Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors treffen mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) weitreichende Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung behördlichen Überprüfungen zugeführt werden kann. 1) Wer ist betroffen? Betroffen sind Unternehmen sowie Händler, die entwaldungsbezogene Rohstoffe samt zugehörigen Produkten Inverkehrbringen oder Produkte, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt