Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Vergleichsregelung und die Frage zu entscheiden, ob ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub wirksam ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24). Im Streit stand die Abgeltung von sieben Tagen gesetzlichem Mindesturlaub aus dem Jahr 2023. Der Kläger war bei der Beklagten